Sieht aus wie ein iPad, behauptet jedenfalls Apple. Und klagte gegen das Xoom-Tablet von Motorola wegen Verletzung der geschützten Geschmacksmuster. Da besteht keine Verwechslungsgefahr, urteilt eine Richterin in Düsseldorf. Klage abgewiesen. Es steht beiden Kontrahenten frei, die nächste Instanz