WLAN-Hotspots in Hotels, auf Flughäfen und Bahnhöfen ohne nötige Voranmeldung sind unter den Nutzern eine gern gesehene Möglichkeit zur unkomplizierten Internetnutzung. Diese dürfen nun weiterhin kostenlos angeboten werden, was das Landgericht München I in einem bereits im Januar gefällten Urteil bestätigte.