16.07.2012 20:05 Uhr, Quelle: golem
Verwertungsgesellschaft: Drei Prozent Festplattenplatz für Musik reicht für Erhöhung
Externe Festplatten werden nur zu drei Prozent für legale Kopien von Musik genutzt. Doch das reicht völlig aus, um eine höhere Abgabe für die Verwertungsgesellschaften zu rechtfertigen. (Urheberrecht, Speichermedien)
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