Ein nun veröffentlichtes Urteil des Landgerichts München besagt, dass das Anbieten anonymer WLAN-Hotspots in Hotels, Einkaufszentren oder ähnlichem zulässig ist. Nutzer müssen demnach nicht zur Identifikation (Weiter lesen)Mehr zum ThemaVerkaufsverbot: Apple geht offensiv auf Händler zuRIM/BlackBerry: Patentstrafe von 147 Mio. Dollar