Ein Urteil besagt, dass kostenlose WLAN-Hotspots in Cafés, Einkaufzentren und Hotels ihre Nutzer nicht zur Identifizierung zwingen müssen. Doch das Urteil betrifft nur die Speicherpflicht, nicht die Störerhaftung, meint ein Rechtsanwalt. (LG Hamburg, Vorratsdatenspeicherung)