12.07.2012 20:06 Uhr, Quelle: Heise
BGH: Filehoster haften unter Umständen für Rechtsverletzungen
Filehoster können für Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Zu den Voraussetzungen zählt, dass der Hoster zuvor auf gleichartige Verstöße hingewiesen wurde, schrieb der BGH Rapidshare ins Stammbuch.
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