Das Bundesfinanzministerium erklärt in einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder, unter welchen Voraussetzungen elektronische Rechnungen zum Vorsteuerabzug berechtigen. Das Schreiben klärt offene Frage, welche die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 mit sich brachte. (Internet, Politik/Recht)