10.07.2012 16:35 Uhr, Quelle: Heise
Zum Umgang mit E-Rechnungen
Seit einem Jahr lässt das Steuervereinfachungsgesetz 2011 rückwirkend zu, elektronische Rechnungen ohne qualifizierte Signatur zu verarbeiten. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium erklärt, wie Unternehmen mit solchen Dokumenten umzugehen haben.
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