06.07.2012 17:44 Uhr, Quelle: golem
TÜV-Experte: E-Mail-Lesen im Auto bei laufendem Motor verboten
Selbst wenn das Auto steht, darf der Fahrer nicht zum Smartphone greifen, um eine E-Mail zu lesen oder eine SMS zu versenden, solange der Motor läuft. Mit dem Notebook ist dies dagegen keine Ordnungswidrigkeit. (Smartphone, SMS)
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