Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes steht jetzt fest: Computerprogramme dürfen als gebraucht weiterverkauft werden, auch wenn sie nur als Download und nicht etwa auf einer DVD angeboten wurden. Oracle hatte gegen einen Anbieter von Lizenzen aus zweiter Hand geklagt. Urheberrechtsexperte Thilo Schmidt klärt über mögliche Folgen der Entscheidung auf.Die UsedSoft GmbH bot Lizenzen für Oracle-Software zum Kauf an, die sie zuvor von anderen Unternehmen erworben hatte. Die Kunden luden nach dem Kauf der Lizenz eine Kopie der Software direkt von Oracle herunter. Dagegen hatte der Hersteller aus Kalifornien geklagt. Er sah sich in seinen Urheberrechten verletzt.
Oracle: Verpasste Chance für das geistige E