27.06.2012 13:35 Uhr, Quelle: ComputerBase

EuGH bestätigt Zwangsgeld gegen Microsoft

In einem heute ergangenen Urteil hat der EuGH im Wesentlichen eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2004 bestätigt, in der gegen Microsoft aufgrund mangelnder Verfügbarkeit von Interoperabilitätsinformationen ein Zwangsgeld im dreistelligen Millionenbereich verhängt worden ist.

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