Die EU-Kommission hält nach wie vor an der Vorratsdatenspeicherung fest, selbst die seit geraumer Zeit angestrebte Neufassung der Richtlinie ist offenbar noch keine beschlossene Sache. So könnte auch die Richtlinie, die eine anlasslose Datenspeicherung für mindestens sechs Monate vorsieht, unverändert bestehen bleiben.