Nachdem es mehrere Fragen über die Fairness des Verfahrens gab, haben die Anwälte jetzt einen Teilerfolg erzielen können. Der neuseeländische „High Court“ wird entscheiden, ob alle vom „FBI“ bei der Festnahme beschlagnahmten Daten an Kim Schmitz übergeben werden müssen. Es dürfte sich um etwa 150 TByte an Daten handeln.