Eine neue EU-Richtlinie definiert, welche Werke künftig in der EU als verwaist gelten und wie diese genutzt werden. Öffentliche Einrichtungen dürfen verwaiste Werke scannen und öffentlich zugänglich machen. Rechteinhaber können nachträglich Lizenzzahlungen geltend machen. (Urheberrecht, Politik/Recht)