Das von den Presseverlagen gewünschte Leistungsschutzrecht wird durch die praktischen Gegebenheiten offenbar immer weiter zusammengestutzt. Inzwischen läuft es offenbar auf eine gesetzliche Regelung hinaus, (Weiter lesen)Mehr zum ThemaGoogle beantragt 50 neue Top-Level-DomainsVorratsdatenspeicherung: EU-Klage wird dramatisiert