31.05.2012 20:05 Uhr, Quelle: Heise
Mobilcom-Aktionäre erhalten keinen Schadensersatz von France Télécom
Der Bundesgerichtshof hat eine Beschwerde von Aktionären der früheren Mobilcom gegen ein vorinstanzliches Urteil abgewiesen. Damit ist die Klageabweisung durch das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht rechtskräftig.
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