31.05.2012 13:05 Uhr, Quelle: Heise
BGH: Keine Haftung für Inhalte von RSS-Feeds
Der Anbieter eines fremden RSS-Feeds muss nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs dessen Inhalte nicht vorab überprüfen. Er ist dafür erst verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt.
Weiterlesen bei Heise
JustMac.info