Im Falle der Auseinandersetzung Oracles mit Google hinsichtlich der Rechtsmäßigkeit bestimmter Code-Passagen im mobilen Betriebssystem Android hat Oracle nun einen Rückschlag erlitten. Die zuständige zehnköpfige Jury hat in einem Zwischenurteil festgestellt, dass keine Patentverletzung im Sinne der Anklageschrift vorliege.