Youtube und die GEMA haben Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg eingelegt. In dem Urteil hatte das Gericht entschieden, dass Youtube umfassendere Maßnahmen ergreifen muss, um den Upload urheberrechtlich geschützter Werke zu erschweren. Löschen muss Youtube entsprechende Inhalte aber erst nach Hinweisen.