Nachdem das Landgericht Hamburg im April entschieden hatte, dass YouTube für die von Nutzern hochgeladenen Videos rechtlich verantwortlich ist und damit weitergehende Maßnahmen zu ergreifen hat, um rechtlich geschützte Werke in Zukunft nicht verfügbar zu machen, reicht dies der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) nicht aus. Um auch die Ergebnisse der Verhandlungen mit YouTube zur Lize