24.04.2012 18:35 Uhr, Quelle: Heise
BGH: Kein Schadensersatz für Phishing-Opfer
Die faulen Tricks für das Abfischen von Passwörtern ziehen bei den meisten Bankkunden nicht mehr. Der Bundesgerichtshof entschied daher: Wer Banking-TANs auf Phishing-Sites eingibt, handelt fahrlässig.
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