Bei der neusten Entscheidung des Landsgerichts Hamburg im Fall GEMA vs. YouTube, bei dem es um lächerliche 12 Musikstücke ging, ist man sich nicht ganz sicher ob da jemand einen Erfolg zu verbuchen hat. Eine Einigung zwischen den Rechteverwaltern und dem Internetriesen bezüglich GEMA-Abgaben ist nach wie vor nicht in Sicht, die GEMA aber erhofft sich wohl nach der Entscheidung, etwas mehr Druck. Zwar ist laut Gericht YouTube nicht verantwortlich für die hochgeladenen Stücke, aber sie reagieren auf Anfrage mit der Löschung auch nicht schnell genug, sind also auf Grund der sogenannten Störer-Haftung in Zugzwang, entschied das Gericht und müssen zusätzlich zu Content-ID, das die Inhalte bislang auf Bas