Das Landgericht Bonn hat der Telekom Deutschland verboten, Bestandskunden Tarifänderungen oder kostenträchtige Zusatzleistungen als Bestellung zu bestätigen, wenn diese keine entsprechende Vertragserklärung (Weiter lesen)Mehr zum ThemaApple-Aktie: Zweifel am Erfolg beenden HöhenflugKlarstellung: USK bewertet zukünftig Online-Games