12.04.2012 14:35 Uhr, Quelle: Heise
Google darf auch widerrechtlich veröffentlichte Bilder zeigen
Fotos in Bildersuchmaschinen darzustellen ist nach Ansicht des Bundesgerichtshofs auch dann zulässig, wenn die Abbildungen nicht mit Zustimmung des Rechteinhabers online gestellt wurden. Der BGH legte nun die Urteilsbegründung vor.
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