05.04.2012 14:05 Uhr, Quelle: Heise

Juristische Folgen von Anti-Abmahnungs-Passus auf Website

Nach Ansicht des OLG Hamm kann derjenige keine Kosten für eine Abmahnung geltend machen, der auf seiner eigenen Website Mitbewerber auffordert, ihn vor einem solchen Schreiben zu kontaktieren.

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