05.04.2012 14:05 Uhr, Quelle: Heise
Juristische Folgen von Anti-Abmahnungs-Passus auf Website
Nach Ansicht des OLG Hamm kann derjenige keine Kosten für eine Abmahnung geltend machen, der auf seiner eigenen Website Mitbewerber auffordert, ihn vor einem solchen Schreiben zu kontaktieren.
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