Ein Anbieter von Mobilfunkleistungen darf in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) keine Gebühr für die Auszahlung von Restguthaben bei der Beendigung eines Prepaid-Mobilfunkvertrages verlangen. Das (Weiter lesen)Mehr zum ThemaGungHo: Der Energy-Drink speziell für VideospielerDie Gema will rund 30 Euro von Neonazis kassieren