Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass ein niedriger Startpreis bei einer Onlineauktion kein Hinweis darauf ist, dass es sich bei einem Artikel auf eBay um ein Plagiat handelt. Damit widerspricht der BGH ausdrücklich zwei anderslautenden Urteilen aus den Vorinstanzen. (eBay, Rechtsstreitigkeiten)