Im Streit um ein bei ebay ersteigertes Luxus-Handy hat der Bundesgerichtshof den Fall an die Vorinstanz zurückverwiesen. Der Käufer hatte auf Schadensersatz geklagt, weil es ein Plagiat sein soll. Den Vorinstanzen zufolge hätte er aber wegen des niedrigen Startpreises stutzig werden müssen. Das sah das BGH anders.