28.03.2012 12:05 Uhr, Quelle: Heise
BGH: Niedriger Ebay-Startpreis ist kein Anzeichen für eine Fälschung
Ein niedriger Startpreis bei einer Internetauktion auf Ebay ist kein Hinweis darauf, ob es sich dem Angebot um ein Original oder eine Fälschung handelt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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