27.03.2012 14:35 Uhr, Quelle: Heise
Rechtsstreit zwischen Gema und Rapidshare landet beim BGH
Zum Berufungsurteil im Streit der Gema gegen Rapidshare am OLG Hamburg liegt den Parteien nunmehr die schriftliche Urteilsbegründung vor. Der Filehoster hat bereits angekündigt, am Bundesgerichtshof Revision einzulegen.
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