Durch einen Verfahrensfehler könnte Kim Schmitz alias Kim Dotcom, der Gründer der Hosting-Plattform Megaupload, die vor einigen Wochen aufsehenerregend geschlossen wurde, sein Vermögen wiedererlangen. So sei die einstweilige Verfügung, die zur Beschlagnahmung von Dotcoms Wertsachen führte, ungültig.