Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem neuen Urteil bestätigt, dass der One-Click-Hoster Rapidshare für die Bereitstellung des Online-Speicherplatzes als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Upload urheberrechtlich geschützter Dateien auf Rapidshare sei hingegen nicht rechtswidrig.