Die Push-Funktion für Apples mobilen Datendienst iCloud muss in Deutschland auch weiterhin abgeschaltet bleiben. Dies entschied das OLG Karlsruhe am Freitag in dem Verfahren gegen Motorola. Apple hatte einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung gestellt. “Wir freuen uns über die Entscheidung des Gerichts. Wir werden auch weiterhin unsere Patente verteidigen”, zitiert Patentexperte Florian Müller die Stellungnahme des Gegners Motorola Mobility. Im Februar hatte das Landgericht Mannheim entschieden, dass Apple seine Push-Dienste wegen einer Patentverletzung einstellen