11.03.2012 05:20 Uhr, Quelle: NETZEITUNG

Verjährung: Nicht alle NSU-Unterstützer müssen mit Anklage rechnen

Mehrere Unterstützer der rechtsextremistischen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) können wegen Verjährung ihrer Taten strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

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