11.03.2012 05:20 Uhr, Quelle: NETZEITUNG
Verjährung: Nicht alle NSU-Unterstützer müssen mit Anklage rechnen
Mehrere Unterstützer der rechtsextremistischen Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) können wegen Verjährung ihrer Taten strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden.
Weiterlesen bei NETZEITUNG
JustMac.info