Wie der bekannte Dresdner Multichannel-Händler Cyberport auf seinem Facebook-Channel mitteilte (Meldung wurde zwischenzeitlich wieder gelöscht), ist es ihm und anderen Händlern ab sofort untersagt das neue iPad (3) zu bewerben.
Bewerben meint im engeren Sinne die Vorverkaufsmöglichkeit. Diese behält sich Apple somit bis zum Verkaufsstart am 16. März exklusiv bei. Autorisierte Apple-Händler dürfen zwar auf das neue iPad hinweisen (siehe beispielsweise Gravis), vorverkaufen dürfen sie es allerdings nicht.
Auf Nachfrage bestätigte Cyberport uns diese Vorgehensweise, aktuell ist das iPad 3 schon aus dem