01.03.2012 22:51 Uhr, Quelle: ComputerBase
Amazons „Cyber Monday“ als Lockwerbung eingestuft
Der 2010 erstmals von Amazon in Deutschland durchgeführte „Cyber Monday“ hat nach Ansicht des Landgerichts Berlin gegen deutsches Gesetz verstoßen. Demnach habe es sich bei der Rabattaktion um hierzulande verbotene Lockwerbung gehandelt.
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