Dem Online-Händler Amazon wurde gerichtlich untersagt, im Rahmen von Verkaufsaktionen Nutzer zum Besuch auf seiner Webseite zu animieren und dann nur vergleichsweise kleine Vorräte des Sonderangebots vorrätig (Weiter lesen)Mehr zum ThemaGoogle plante Einführung einer eigenen WährungZustimmungspflicht für Cookies ist gescheitert