24.02.2012 10:05 Uhr, Quelle: Heise
Karlsruhe beschränkt Verwendung von Telekommunikationsdaten
Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes für teilweise verfassungswidrig erklärt.
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