Auf den ersten Blick scheint es eine Blitzreaktion auf die Entscheidung der Mannheimer Richter. Sie erließen eine Anordnung gegen die irische Dependance „Apple Sales International“, die als Vertragspartner für deutsche Kunden des Online-Store auftritt.
Allerdings ging es in diesem Verfahren um den iCloud-Dienst. Dieser ist von sehr viel mehr Geräten aus zugänglich, als nun mit dem Hinweis „Derzeit nicht verfügbar“ versehen wurden. Daher scheint es viel mehr zufällig, wie der Patentexperte Florian Müller in seinem Blog bemerkt, dass die beiden Ereignisse zusammentreffen.
Wahrscheinlicher ist, dass Apple damit auf ein Urteil aus dem Dezember des vergangenen Jahres reagie