Während Apple sich gestern noch in Düsseldorf durchsetzen konnte, gelang es ihnen, wie Bloomberg berichtet, vor dem Münchener Landgericht nicht.
Als Begründung für die Einstweilige Verfügung hatte Apple ein Touchscreen-Patent für Tablets und Smartphones genannt. Richter Andreas Müller lies dies jedoch nicht gelten, da Samsung gezeigt habe, dass das Patent sehr wahrscheinlich für ungültig erklärt werde, da die beschriebene Technik schon vor dem Patentantrag Verwendung fand.
Um welches Patent es sich konkret handelt, konnte auch Experte Florian Mü