Apple konnte den Gerichtssaal im vorherrschenden Patentkrieg mit Samsung erneut als Sieger verlassen. Die Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorfs bestätigten das Urteil der ersten Instanz zum Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1. Dies hat zur Folge, dass das Samsung-Tablet hierzulande weiterhin nicht verkauft werden darf.
Samsung habe sich dem herausragenden Ansehen sowie dem Kultstatus des Apple iPads bedient, meint der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke in der Urteilsverkündung. Dem südkoreanischen Unternehmen wird demnach unterstellt, dass es gegen das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs verstoßen habe. Insofern gilt das bereits in erster Instanz verhängte bundesweite Verkaufsverbot des Galaxy Tab 10.1 nach wie vor weiter. Eine Ausweitung des Urteils auf Europa lehnte das Düsseldorfer Landgericht jedoch