Ein Internet-Provider muss seinen Kunden mit der Bandbreite versorgen, die im Vertrag zwischen den beiden Parteien vereinbart ist. Das hat das Landgericht Düsseldorf in einem Verfahren entschieden, in dem der (Weiter lesen)Mehr zum ThemaApple & Zulieferer: NYT erhebt schwere VorwürfeUS-Vorwahlen: Microsoft treibt Wahlcomputer voran