14.01.2012 13:35 Uhr, Quelle: Heise
Gericht: Filesharing-Abmahnung ist "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung"
Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf qualifiziert Abmahnungen für Filesharing als "völlig unbrauchbar" und ändert die Beweislast in derartigen Verfahren zugunsten der Abgemahnten.
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