Ob die Vorratsdatenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung wirklich unverzichtbar ist, lässt sich nicht beweisen – das ist das Ergebnis eines Zwischenberichts der EU-Kommission. Dennoch fordern neben der EU verschiedene Interessensgruppen die Umsetzung und eine Ausweitung auf weitere Straftatbestände.