30.12.2011 14:20 Uhr, Quelle: Heise
Gericht: US-Netzbetreiber haften nicht für geheimes Abhören
Netzbetreiber, die dem Geheimdienst NSA das Abhören von Kunden ermöglicht haben, sind vor Haftungsansprüchen rückwirkend geschützt. Das bestätigte ein Bundesberufungsgericht. Die Verfassungsmäßigkeit des Abhörprogramms ist aber weiterhin umstritten.
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