In der Frage, wie verhaltensbezogene Werbung datenschutzkonform umgesetzt werden kann, bestehen die europäischen Datenschützer weiter auf ein Opt-In-Verfahren. Demnach darf ein Tracking-Cookie nur gesetzt werden, nachdem ein Nutzer diesem speziellen Cookie explizit zugestimmt hat. (Datenschutz, Onlinewerbung)