Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Neufassung der Telefonüberwachung abgewiesen. Die Richter erklärten die Erweiterung des Katalogs an Straftaten, bei denen abgehört werden darf, ebenso für rechtmäßig wie die Einschränkung des Vertraulichkeitsschutzes für bestimmte Berufsgruppen. (Vorratsdatenspeicherung, Internet)