Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Neuregelung verschiedener Vorschriften der Strafprozessordnung zur Telekommunikationsüberwachung mit dem Grundgesetz im Einklang steht. Die Veränderungen (Weiter lesen)Verwandter InhaltRösler: IT-Infrastrukturen Basis für die ZukunftFriedrich: Netz ist "Instrument der Radikalisierung"