Auf Antrag des Luxuswarenherstellers Chanel hat ein US-Bezirksrichter die Beschlagnahme von Hunderten Websites verfügt, die angeblich Fälschungen von Chanel-Produkten verkauften. An Suchmaschinenbetreiber und soziale Netzwerke erging die Anordnung, die betreffenden Domains nicht mehr in Trefferlisten anzuzeigen. (Google, Yahoo)