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Der Europäische Gerichtshof hat vor ein paar Stunden beschlossen, dass Internet Service Provider nicht dazu verpflichtet werden können, diverse Anbieter auf Anfragen von Verwertungsgesellschaften oder ähnlichem zu blocken. D.h. selbst wenn sich GEMA oder ähnliche über eine Webseite via Anwalt beschweren, besteht für den Internet-Abieter keine Verpflichtung seinen Kunden den Zugang zu verwehren. Wenn in Zukunft eure Lieblings-Kinoseiten mal wieder nicht aufzufinden sind, wird es vermutlich nicht an eurem Internetzugang lieben.